Unser Angebot
Die sonstige betreute Wohnform/ Wohngruppe Johannisbek ist eine spezialisierte Einrichtung der Jugendhilfe. Hier werden unbegleitete männliche Jugendliche aus Krisengebieten in der Verselbständigungsphase und auch junge Erwachsene stationär betreut. Die Jugendlichen, die ohne Sorgeberechtigte geflohen sind, finden hier einen zuverlässigen und sicheren Ort, um sich auf ein selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Erwachsenenleben vorzubereiten. Neben notwendiger Hilfe und Unterstützung erhalten die jungen Menschen einen Rahmen, um sich ihren Möglichkeiten entsprechend gut zu entwickeln und ihre Integration in die Gesellschaft vorantreiben zu können.
Direkt am Waldrand von Lensahn befindet sich das Gebäude der Einrichtung. Es stehen den Jugendlichen 4 große geräumige Zimmer mit Dusche und WC zur Verfügung. Ein kleiner Sportplatz ist zwischen den Gebäuden vorhanden. Die Buslinie von Lensahn nach Eutin fährt direkt am Haus vorbei. Die Jugendlichen besuchen die Schulen vor Ort, die berufliche Schule Oldenburg und/oder das Lern-Reich des Kinderschutzbundes. Der Fußballplatz und das Freibad des Ortes sind zu Fuß erreichbar.
Die Jugendlichen werden im Bezugsbetreuersystem im Rahmen der individuellen Hilfeplänen von den Mitarbeitenden rund um die Uhr betreut. Dabei steht die Weiterentwicklung von Selbstständigkeit und Selbstverantwortlichkeit im Vordergrund. Das Lernen der deutschen Sprache und die Alltagskompetenzen, wie Kochen, Waschen und Reinigen sind wichtige Aspekte der Integration von Jugendlichen aus den Krisengebieten der Welt. Sie erlernen eine sinnvolle Freizeitgestaltung und werden angehalten, ein produktiver Teil der deutschen Gesellschaft zu werden. Unterstützt werden die Jugendlichen von Sprach- und Kulturmittlern, die diesen Weg schon gegangen sind. Bei Bedarf werden die Jugendlichen bei den Angeboten der Beratungsstelle für sexuelle Gewalt oder dem Lernreich angeboten.
Ab 16 Jahren werden die unbegleiteten ausländischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgenommen und schnellstmöglich in den Schulen angemeldet, damit Sie starten können, deutsch zu lernen. Ein wichtiges Ziel ist das erreichen des Sprachniveaus B1, dass zum Beginn einer Ausbildungsstelle oder eines Schulplatz zum Erwerb des ESA oder MSA qualifiziert.
Zum Fachteam gehören zwei pädagogisch ausgebildete Mitarbeiter*innen, zwei Sprachmittler*innen und eine Hauswirtschaftskraft. Die Leitung des Hauses wird von der Bereichsleitung und der Gruppenleitung realisiert.
Rechtsgrundlagen für die Unterbringung sind die §§ 34, 48a SGB VIII ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII. Die Kostenübernahme und Mitwirkung bei der geplanten Aufnahme erfolgt durch das Amt für Soziale Dienste der Jugendhilfe bzw. wirtschaftlichen Jugendhilfe der zuständigen Kreise. Die Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger ist Voraussetzung für die Aufnahme. Die Finanzierung erfolgt bis zum Abschluss der Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung über den gültigen Tagespflegesatz. Der aktuelle Pflegesatz ist beim Träger oder in der Einrichtung zu erfahren.