Betreuung und Versorgung in Notsituationen
Innerhalb des Familienalltags kann es zu Situationen kommen, in denen man durch Engpässe bei der Betreuung der Kinder auf Unterstützungssysteme angewiesen ist. Aber was ist, wenn diese Unterstützungssysteme bei der Versorgung und Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder fehlen?
Hier knüpft unser neues Angebot ,,Betreuung und Versorgung in Notsituationen‘‘ der Familienzentren mit den Frühen Hilfen an, indem es Familien in Notsituationen durch Betreuung oder Begleitung der Kinder entlastet. Der §20 SGB VIII regelt die Betreuung und Versorgung von Kindern bis 14 Jahre in Notsituationen, wenn der Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut, aus gesundheitlichen oder anderen Gründen ausfällt und die Betreuung und Versorgung des Kindes anderweitig nicht gesichert werden kann. Das Ziel ist es, das Kind in seiner vertrauten Umgebung zu belassen und das vertraute, familiäre Umfeld zu erhalten. Der andere Elternteil, der/die Alleinerziehende oder andere Sorgeberechtigte, sollen hiermit angemessene Unterstützung oder andere geeignete Hilfen erhalten.

Silke Hüttmann (Bereichsleitung) und Sandra Busse (Koordinatorin des §20 SGB VIII Betreuung und Versorgung in Notsituationen)
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Betreuung und Versorgung in Notsituationen
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