Stationäre Einrichtungen
Der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Ostholstein ist in einundzwanzig Orten in Ostholstein und Umgebung vertreten.
Das therapeutische Kinder- und Jugendhaus für Jungen in Zarnekau bei Eutin und das Janusz-Korczak-Haus für Mädchen in Malente sind kleine, überschaubare, familienorientiert arbeitende Einrichtungen, die den Kindern und Jugendlichen Schutz, Raum und Zeit zur individuellen Entwicklung bieten.
Auch eine vorübergehende interne Beschulung zwecks Reintegration in die Regelschule ist bei Kostenübernahme möglich. Sie erfolgt im Rahmen unseres Beschulungsprojektes "Lern-reich."
Für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge unterhalten wir Wohngemeinschaften in Eutin und Bad Malente, wo die jungen Menschen in familienähnlichen Strukturen betreut und intensiv auf ein selbständiges Leben in naher Zukunft vorbereitet werden.
Hinter jeder aufgeführten Einrichtung finden Sie eine weitere Seite mit Kontaktdaten, einer Kurzbeschreibung der Einrichtung, unseren Angeboten und Zielen sowie Bildern und weiteren Informationen.
Zarnekau | Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge | |
Bad Malente | Janusz-Korczak-Haus | |
Eutin-Pulverbeck | Lern-reich | |
Zarnekau | Therap. Kinder- u. Jugendhaus |
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30. April ist Tag der gewaltfreien Erziehung
Kinderschutzbund fordert stärkere Durchsetzungskraft des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt.
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Familienzentrum Neustadt in Holstein
Veranstaltungen/ Hinweis Workshop am Dienstag, d. 10. April 2018 "Erste Hilfe am Kind"
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Traumapädagogik in Kindertagesstätten und Familienzentren
Sicher sein. Das Richtige tun.
tik-sh.de
Kinder- und Jugendtelefon
0800 - 111 0 333*
Beratungszeit:
Mo. bis Sa. von 14-20 Uhr
(Samstags mit Jugendlichen besetzt)
Elterntelefon
0800 - 111 0 550*
Beratungszeit:
Mo. bis Fr. von 9-11 Uhr
Di. und Do. 17-19 Uhr
nummergegenkummer.de
* Kostenlose anonyme Beratung, sowohl vom Festnetz als auch vom Mobiltelefon.
Unser Spendenkonto
Sparkasse Holstein
Kto: 81 47 97 19
BLZ: 213 522 40
IBAN: DE08213522400081479719
BIC: NOLADE21HOL
Spenden und Beiträge sind
steuerabzugsfähig.
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werden zugesandt.
Für Spenden bis € 200,00
ist der Einzahlungsbeleg als Spendenbestätigung gesetzlich gültig.